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   BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 18/80   

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https://dejure.org/1981,15135
BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 18/80 (https://dejure.org/1981,15135)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1981 - 7 RAr 18/80 (https://dejure.org/1981,15135)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 18/80 (https://dejure.org/1981,15135)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 31/72

    Zum Umfang der Förderungspflicht der Behörden von Vorbereitungslehrgängen nach

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 18/80
    Dem steht nicht entgegen, daß die beiden Lehrgänge mit Prüfungen, die organisatorisch-zeitlich getrennt durchgeführt worden sind, in beliebiger Reihenfolge belegt werden konnten und auch nicht in der Weise miteinander verklammert waren, daß nach Abschluß der Lehrgänge eine einheitliche Prüfung abzulegen war (vgl BSG 1974-08-29 7 RAr 31/72 = SozR 4100 § 41 Nr. 6).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Hiernach ist wesentlich für eine Maßnahme, dass ein mit der Förderung angestrebtes Maßnahmeziel formuliert wird, diese regelmäßig auf eine auf dem Arbeitsmarkt einsetzbare Qualifikation gerichtet ist (BSG Urteil vom 23.6.1981 - 7 RAr 18/80, RdNr 33) und ihr ein festgelegter Lehrplan zugrunde liegt, in dem einzelne unselbständige Bestandteile in einem engen zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 34 AS 1068/12

    Verwertbarkeit eines Bausparvertrags als Vermögen bei der Bewilligung von

    Hiernach ist wesentlich für eine Maßnahme, dass ein mit der Förderung angestrebtes Maßnahmeziel formuliert wird, diese regelmäßig auf eine auf dem Arbeitsmarkt einsetzbare Qualifikation gerichtet ist (BSG Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 18/80 - juris Rn. 33) und ihr ein festgelegter Lehrplan zugrunde liegt, in dem einzelne unselbständige Bestandteile in einem engen zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen.
  • LSG Sachsen, 16.07.2020 - L 7 AS 832/17
    Danach ist wesentlich für eine Maßnahme, dass ein mit der Förderung angestrebtes Maßnahmeziel formuliert wird, diese regelmäßig auf eine auf dem Arbeitsmarkt einsetzbare Qualifikation gerichtet ist (vgl. BSG v. 23.06.1981 - 7 RAr 18/80 - juris Rn. 33) und ihr ein festgelegter Zeitplan zugrunde liegt, in dem bei einer Gesamtbetrachtung einzelne unselbständige Bestandteile in einem engen zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen (vgl. BSG v. 14.02.1985 - 7 RAr 96/83 - juris Rn. 23, 25; BSG v. 20.03.1986 - 11b RAr 11/85 - juris Rn. 11).
  • LSG Bayern, 12.02.2004 - L 11 AL 206/02

    Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Krankenschwester ;

    Maßgeblich für die Einheitlichkeit ist, dass erst die Gesamtmaßnahme auf die Qualifizierung in einen Arbeitsmarktberuf abzielt (BSG Urteil vom 23.06.1981 - 7 RAr 18/80 -).

    So hat das BSG z.B. in der Fortbildung zum Techniker einerseits und die anschließende Weiterbildung zum Meister andererseits zwei selbstständige Maßnahmen gesehen (Urteil vom 23.06.1981 aaO).

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

    Die prozessualen Rechte des Klägers werden nicht beeinträchtigt; denn für die Bindungswirkung des durch die Klagabweisung bestätigten ablehnenden Bescheides der Beklagten vom 17. Dezember 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Februar 1985 ist es ohne Bedeutung, ob die Berufung des Klägers teilweise unzulässig oder insgesamt unbegründet war (in diesem Sinne auch BSG vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 18/80 - sowie vom 16. März 1983 - 7 RAr 5/83 -).
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